Regelungen der Teilnahme an Trainingseinheiten in der Turnhale Andreasschule ab 3.6.20

TTC Bad Godesberg-Muffendorf 1968

Regelungen für die Teilnahme an Trainingseinheiten in der Turnhalle Andreasschule, Mendelssohnstraße 18, 53179 Bonn, unter Beachtung der Auflagen, die sich aus dem § 9 der Coronaschutzverordnung des Landes NRW, den Vorgaben der Bundesstadt Bonn und den Hinweisen des WTTV ergeben.

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 Bei jeglichen Krankheitssymptomen ist den Mitgliedern eine Teilnahme an den Trainingseinheiten untersagt. Der/die Übungsleiter/innen, der/die Betreuer/innenfragen dies vor Beginn der Übungsstunde ab.

 Zur Risikogruppe (älter als 50) gehörende Mitglieder, die am Training teilnehmen wollen, teilen das dem Verein schriftlich mit. Es ist außerdem zu bestätigen, dass sie von den Regelungen Kenntnis genommen haben und die darin getroffenen Maßnahmen für ausreichend halten.

 Spieler-/innen reisen individuell an. Fahrgemeinschaften sind nicht gestattet.

 Umkleide- und Duschräume können unter Einhaltung der Hygiene- und Abstands-Regelungen genutzt werden. Wegen der Enge der Räumlichkeiten wird gebeten, darauf zu verzichten. Daher wird empfohlen, möglichst schon in Sportkleidung anzureisen. Die Abstandsregeln sind auch für das Ablegen von Taschen/Kleidung einzuhalten.

 Jeder Teilnehmende bringt eigene Handtücher, Getränke etc. zur Sporteinheit mit.

 Der Zutritt zur Sportstätte erfolgt einzeln, ohne Warteschlangen, mit Mund-Nasen-Schutz und unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern.

 Das Betreten der Turnhalle sowie der Tischaufbau einschließlich der Absperrbanden) finden mit einem gängigen Mund-/Nasenschutz und Handschuhen statt. Der Mund-/Nasen-schutz ist bis zu Beginn der sportlichen Aktivität zu tragen. Er kann während der Trainingseinheit abgelegt werden; für den Fall einer Verletzung muss er jedoch immer in Reichweite aller Teilnehmenden sein. Nach Beendigung der sportlichen Aktivität muss der Mund-/Nasenschutz wieder angelegt werden.
 Unter Einhaltung der Abstandsregeln können in der Turnhalle Andreasschule nur 4 TT-Platten aufgebaut werden. Somit können acht Spieler-/innen sowie ein/e Betreuer(in)/Trainer(in) in der Halle sein. Bei Jugendlichen bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig. Während der Trainingseinheit haben sie die Turnhalle zu verlassen.

 Die Trainingseinheiten finden jeweils in gleichbleibender Besetzung statt (festerTeilnehmerkreis).

 Es ist bei jeder Trainingseinheit eine Anwesenheitsliste (Datum, Uhrzeit, Name und Telefonnummer), zu führen, so dass mögliche Infektionsketten zurückverfolgt werden können. Es liegt in der Verantwortung der zusammentreffenden Personen, für vier Wochen nach Zusammentreffen zu gewährleisten, dass im Fall einer Infizierung mit dem Coronavirus sämtliche Personen der Gesundheitsbehörde mit den Kontaktdaten benannt werden können.

 Jegliche Körperkontakte müssen während der Sporteinheit unterbleiben. Dazu zählen auch sportartbezogene Hilfestellungen, Korrekturen und Partnerübungen.

 Jeder spielt mit seinem eigenen Schläger. Es sind fest eingeteilte Trainingspaarungen mit eigenen Bällen vorzusehen. Zum Beispiel hat ein/e Spieler/in einen orangefarbenen Ball, sein/e Partner/in einen weißen. Jede/r Spieler/in bringt nur seinen Ball ins Spiel. Ein Seitenwechsel erfolgt im Uhrzeigersinn. Es dürfen nur jeweils 2 Spieler-/innen an einem Tisch spielen.

 Nicht erlaubt sind Shakehands und Anhauchen des Balles. Die Hand am Tisch abzuwischen, ist ebenfalls untersagt.
 Bei Wechsel der Trainingsgruppen erfolgt eine mehrminütige Pause, um einen kontaktlosen Wechsel am Tisch zu ermöglichen.
 Für die erforderliche Desinfektion von Schlägern, Bällen, Tischen und Absperrbanden stehen Desinfektionsmittel bereit. Während der gesamten Trainingseinheit wird ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten; bei Einheiten mit hoher Bewegungsaktivität ist der Mindestabstand zu vergrößern.

 Lautes Sprechen, Rufen und Brüllen ist zu vermeiden.

 Wenn sich Teilnehmende während der Sporteinheit entfernen, muss dies unter Einhaltung der Abstandsregel und durch Abmelden bei dem/der Übungsleiter/in, dem/der Betreuer/in geschehen. Dies gilt auch für das Aufsuchen der Umkleide-, Duschräume und Sanitäranlagen. Auch hier sind die Abstandsregeln einzuhalten. Die Sanitäranlagen sind einzeln aufzusuchen.

 Die Kontakte unter den Übungsleitern/innen, Betreuer/innen sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.

gez.

Der Vorstand

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